Datenschutz & DSGVO im Gesundheitswesen: Was Praxen wissen müssen

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Datenschutz & DSGVO im Gesundheitswesen: Was Praxen wissen müssen
15.10

Datenschutz & DSGVO im Gesundheitswesen: Was Praxen wissen müssen


Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen, die es gibt. Sie verraten Details über den körperlichen und psychischen Zustand eines Menschen – und müssen daher besonders geschützt werden. Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind Arztpraxen, Kliniken und Labore verpflichtet, höchste Standards im Umgang mit Patientendaten einzuhalten.

Doch was bedeutet das konkret für den medizinischen Alltag? Welche Regeln gelten – und wie können sich Praxen vor Datenpannen schützen?


1. Warum Datenschutz im Gesundheitswesen so wichtig ist

Im Gesundheitswesen werden täglich enorme Mengen an personenbezogenen Daten verarbeitet: Diagnosen, Laborergebnisse, Medikamentenlisten, Röntgenbilder oder psychologische Befunde. Diese Daten sind nicht nur vertraulich, sie sind auch ein zentraler Bestandteil des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient.

Ein einziger Datenverstoß kann gravierende Folgen haben:

  • Verlust des Patientenvertrauens
  • Hohe Bußgelder durch Datenschutzbehörden
  • Reputationsschäden für Praxis oder Klinik

Datenschutz ist also nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Frage der ärztlichen Ethik und Professionalität.


2. Die rechtliche Grundlage: DSGVO und BDSG

Der Datenschutz im Gesundheitswesen basiert auf zwei Säulen:

  1. der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  2. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Die DSGVO legt europaweit einheitliche Regeln fest, während das BDSG nationale Ergänzungen für Deutschland enthält. Besonders relevant ist Artikel 9 DSGVO, der den Umgang mit sogenannten „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ – also Gesundheitsdaten – regelt.

Verarbeitung ist nur erlaubt, wenn:

  • der Patient ausdrücklich eingewilligt hat,
  • die Verarbeitung für die medizinische Versorgung erforderlich ist, oder
  • gesetzliche Pflichten (z. B. Abrechnung mit Krankenkassen) bestehen.

3. Pflichten für Arztpraxen und Kliniken

Jede Praxis, Klinik oder Gesundheitsplattform muss klare Prozesse zum Datenschutz umsetzen. Wichtige Anforderungen sind:

  • Datenschutzerklärung: Patienten müssen verständlich informiert werden, welche Daten erhoben und wofür sie genutzt werden.
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Jede Datenverarbeitung muss dokumentiert sein.
  • Datenschutzbeauftragter: Pflicht für Einrichtungen mit regelmäßigem Datenzugriff durch mehrere Mitarbeiter.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Verschlüsselung, Zugangskontrollen, regelmäßige Backups, sichere Cloud-Systeme.
  • Meldung von Datenpannen: binnen 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Fehlt eine dieser Maßnahmen, drohen empfindliche Strafen – Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes.


4. Datensicherheit in der digitalen Medizin

Mit der zunehmenden Digitalisierung (Telemedizin, elektronische Patientenakte, DiGA-Apps) steigen auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Medizinische Systeme müssen folgende Schutzprinzipien einhalten:

  • Vertraulichkeit: Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff haben.
  • Integrität: Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden.
  • Verfügbarkeit: Informationen müssen im Bedarfsfall jederzeit abrufbar sein.

Moderne Lösungen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung und Cloud-Hosting in deutschen Rechenzentren gelten mittlerweile als Standard.


5. Häufige Datenschutzfehler in Arztpraxen

Trotz der klaren Regeln passieren in der Praxis häufig vermeidbare Fehler:

  • Patientenakten liegen offen auf dem Empfangstresen.
  • Bildschirme sind von Wartezimmern aus einsehbar.
  • Passwörter werden nicht regelmäßig geändert.
  • Alte Daten werden unsachgemäß entsorgt.

Solche Nachlässigkeiten können ausreichen, um gegen die DSGVO zu verstoßen. Regelmäßige Schulungen des Personals und externe Datenschutz-Audits sind daher dringend empfohlen.


6. Datenschutz bei Telemedizin und Gesundheits-Apps

Digitale Gesundheitsangebote – von Video-Sprechstunden bis hin zu Apps – haben die Kommunikation zwischen Arzt und Patient revolutioniert. Doch jede Online-Interaktion erfordert zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen:

  • Nutzung von zertifizierten Telemedizin-Plattformen.
  • Speicherung von Daten nur auf Servern innerhalb der EU.
  • Verschlüsselte Übertragung von Diagnosen und Bildern.
  • Transparente Information über App-Berechtigungen und Datennutzung.

Besonders wichtig: Anbieter digitaler Gesundheitsdienste müssen in ihren Datenschutzerklärungen konkret benennen, welche Daten verarbeitet werden – und ob Dritte (z. B. Cloud-Dienste) Zugriff haben.


7. Wie Praxen den Datenschutz effizient umsetzen

Datenschutz bedeutet nicht nur Aufwand, sondern kann auch effizient gestaltet werden. Empfohlene Schritte:

  1. Datenschutzbeauftragten ernennen oder externe Beratung nutzen.
  2. Mitarbeiter regelmäßig schulen.
  3. Technische Sicherheitschecks durchführen.
  4. Dokumentation aktuell halten.
  5. Patienten aktiv über Datenschutzrechte informieren.

Moderne Softwarelösungen für Compliance-Management erleichtern die Umsetzung dieser Punkte erheblich und sparen langfristig Kosten.


8. Fazit: Datenschutz ist Vertrauen

Datenschutz im Gesundheitswesen ist weit mehr als eine gesetzliche Vorschrift – er ist die Basis einer vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung. Die DSGVO zwingt Praxen und Kliniken, Verantwortung zu übernehmen – und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Patienten in moderne Medizin.

Wer heute in Datenschutz investiert, schützt nicht nur Daten, sondern auch den guten Ruf seiner Einrichtung.


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